Visa Service

Die e Visa für Saudi-Arabien ist eine obligatorische elektronische Reisegenehmigung für Ausländer mit einem Reisepass eines der förderfähigen Länder.

Jeder, der als Tourist (49 Länder- EU-Bürger) nach Saudi-Arabien reist, muss das Saudi-Arabien e Visa beantragen. Dieser Prozess wurde 2019 eingeführt, um Saudi-Arabien für Touristen zu öffnen.

Das Visum ist 1 Jahr gültig und bietet Ihnen mehrere Einreisen für bis zu 90 Tage. Ihr Reisepass muss mindestens 6 Monate ab dem voraussichtlichen Einreisezeitpunkt gültig sein und mindestens 1 freie Seite für Stempelung haben.

Visumantragsformula: https://visum-saudiarabien.at/ovf.php

Anforderungen für Saudi eVisa :

* Ein Reisepass, der mindestens 6 Monate ab dem Datum Ihrer Ankunft gültig ist

* 1 Passfoto

* Farbfoto in Passgröße

* Eine gültige Visakarte oder Masterkarte

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    Sie benötigen Folgendes Schritte durchzuführen:


    * Ein ausgefülltes und unterschrieben Original-Umrah- Visumantragsformular.

    * Wenn jemand einen nicht-muslimischen Namen hat, sollte er/sie eine Bescheinigung einer Moschee oder eines islamischen Zentrums vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller ein Muslim ist.

    * Ein aktuelles Farbfoto in Passgröße mit weißem Hintergrund sollte dem Antragsformular beigefügt werden.

    * Reisepässe sollten mindestens 6 Monate ab dem Datum der Einreichung des Antragsformulars gültig sein.

    * Flugticket und Hotelbuchung.

    * Die Abreise aus Saudi-Arabien sollte innerhalb von zwei Wochen ab dem Datum der Einreise erfolgen.

    * Frauen und Kinder sollten von Ehemann / Vater oder einem männlichen Verwandten (Mahram) begleitet werden. Ein Beziehungsnachweis ist erforderlich (eine Heiratsurkunde für eine Frau, eine Geburtsurkunde für ein Kind mit den Namen beider Elternteile). Der Mahram muss auf demselben Flug wie seine Frau und seine Kinder nach und aus Saudi-Arabien reisen.

    * Wenn eine Frau 45 Jahre oder älter ist, darf sie ohne Mahram auskommen, wenn sie mit einer organisierten Gruppe oder Familie reist und ein notariell beglaubigtes No-Objection-Zertifikat von ihrem Mahram einreicht.

    * Wenn der Antragsteller kein Staatsangehöriger des Landes ist, aus dem er sich bewirbt, muss mit dem Antrag eine gültige Aufenthaltserlaubnis eingereicht werden.

    * Eine Impfbescheinigung gegen Meningokokken-Meningitis sollte beigefügt werden. Die Impfbescheinigung sollte spätestens drei Jahre und mindestens zehn Tage vor der Einreise nach Saudi-Arabien ausgestellt worden sein und drei Jahre gültig sein. Die Impfbescheinigung muss bei der Einreise nach Saudi-Arabien beim Antragsteller sein.

Das Umrah-Visum ist nur 30 Tage gültig. Dies bedeutet nicht, dass Sie 30 Tage in Saudi-Arabien bleiben können. Innerhalb dieser 30 Tage sollten Sie Umrah durchführen und sicherstellen, dass Ihre Abreise aus Saudi-Arabien innerhalb von zwei Wochen nach dem Datum der Einreise erfolgt.

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